Transkriptionen

Vereinbarung mit Maria Theresia von Hatzfeld, September 1807. 

 

Abschrift und Uebersetzung

Zwischen unterzeichnete Herrn Joseph Franz Maria Ignatz Hubert zu Salm Dyck, Mitglied des gesetzgebenden Corps, Kanzler der vierten Kohorte der Ehrenlegion, gewöhnlich zu Dyck im Roerdepartemente wohnhaft, dermaln zu Paris in der Neuen Strasse der Mathuriner auf der Ecke der weissen Bergsstrasse N. 1 sich aufhaltend, von der einen und Frau Maria Theresia Gräfin von Hatzfeld, gewöhnlich zu Regensburg wohnhaft, dermaln zu Paris in der St. Marcus Strasse im Gasthofe zur Welt sich aufhaltend, von der andern Seite, ist folgende Uebereinkunft getroffen und beschlossen worden. 

1ter Artikel.

Als Zusatz zu den Vereinbarungen, welche durch einen, unterm heutigen Tage, vom Notar Vingtain zu Paris aufgenommenen Akt festgesetzt worden, verbindet der Herr von Salm sich, der Frau von Hatzfeld als ein freiwilliges Geschenk die Summe von hundertfünfzig Louis d’or zu übermachen, wovon ihr hundert des Tags vor ihrer Abreise und Rückkehr von Paris nach Teutschland und die andern fünfzig bei ihrer Durchreise zu Francfurt durch einen von Herrn von Salm zu bezeichnenden Banquier ausbezahlt werden sollen. 

2. Artikel.

Frau von Hatzfeld bekennt und erklärt, daß gedachter Zusatz von hundertfünfzig Louis d’or und die vom Herrn von Salm zu ihren Gunsten bewilligte Vermehrung ihrer Pension um zweitausendvierhundert Livres tournois unter den wesentlichen und unerläslichen Bedingungen geschehen sey, 1. daß sie vor dem ersten künftigen October nach Teutschland zurückkehre, 2. daß vom Tage ihrer Wiederkunft in Regensburg an, sie ohne förmliche und schriftliche Einwilligung des Herrn von Salm, weder nach Paris zurückkehren, 

noch die Roer-, Rhein-, und Moseldepartemente, noch Düsseldorf und dessen umliegende Gegend, so lange gedachter Herr von Salm leben wird, bereisen könne. 

3ter Artikel.

Gedachte Frau von Hatzfeld pflichtet vorstehenden Bedingungen bei, verbindet sich, dieselbe zu erfüllen und zu vollziehen und willigt ein, daß falls von ihrer Seite denselben zuwidergehandelt würde, gedachte Pensionsvermehrung als null und nichtig aufgehoben und gedachter Herr von Salm von besagten vierundzwanzighundert Livres gänzlich entlastet seyn solle, wenn er ein Erkundigungs- und Untersuchungsprotocoll, wodurch auch nur der kürzeste Aufenthalt gedachter Frau von Hatzfeld in einem der vorbenannten Departementen und Orten erwiesen wäre, beibringen würde. 

Sie verbindet sich in diesem Falle ferner die hier oben versprochenen hundertfünfzig Louis d’or wiederzugeben, welche als dann auf die Rückstände der ersten Pension von vierundzwanzighundert Livres tournois, so bei der Ehescheidung gedachter Frau von Hatzfeld von dem Herrn von Salm ausgeworfen worden, abgehalten werden sollen. 

So geschehen in Gegenwart der Frau Hortensia Gräfin von Hatzfeld gebohrnen Gräfin von Zierotin, wohnhaft in Regensburg, dermaln zu Paris im Gasthofe zur Welt in der St. Marcus- Strasse N. 1 sich aufhaltend. 

Doppelt ausgefertigt zu Paris, den fünfundzwanzigsten September eintausendachthundertsieben.

Ich genehmige vorstehende und auf den andern Seiten befindliche Schrift. 

(gezeichnet) Hortensia Gräfin von Hatzfeld geborne Gräfinn von Zierotin.

Ich genehmige vorstehende und auf den andern Seiten befindliche Schrift.

(gezeichnet) Maria Theresia Gräfin von Hatzfeld.

Ich genehmige vorstehende und auf den andern Seiten befindliche Schrift

(gezeichnet) Salm Dyck.
 

Archiv Schloss Dyck, Bestand Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck – Kart. 15/3.

Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Schläwe, Transkription: Vereinbarung mit Maria Theresia von Hatzfeld, September 1807, aus: Martin Otto Braun, Elisabeth Schläwe, Florian Schönfuß (Hg.), Netzbiographie – Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), in: mapublishing, 2014, Seitentitel: Vereinbarung, 1807 (Datum des letzten Besuchs).