Kontakt zum preußischen Königshaus
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Nach dem Sturz Napoleons gelang Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck sehr schnell der Wechsel auf die Seite der Sieger. Er wurde bereits im Februar 1814 zum Mitglied der zentralen Regierungskommission für die Verwaltung des russisch besetzten Roer-Departements ernannt.
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"Ein großer Theil des linken Rheinufers hat in Gefolge glücklicher Ereignisse, bey welchem die königlich preußische Armee sich mit Ruhm bedeckte, jetzt das Glück, in Eurer Majestät ihren König und Landesvater zu verehren. Zu diesem gehört auch das altgraeflich-fürstliche Gesamt-Haus Salm in Ansehung seiner auf beyden Rhein-Ufern gelegenen Besitzungen. Geruhen demnach Eure Königliche Majestät allergnädigst zu erlauben, daß ich in dieser Beziehung meine und meiner Agnaten Huldigung darbringe."
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Bereits acht Monate vor dem Besitzergreifungspatent Friedrich Wilhelms III. für die Rheinlande vom 5. April 1815 ersuchte Joseph Staatskanzler Hardenberg um seine Fürsprache beim Finanzminister Hans Graf von Bülow.
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"[…] Seine Vorzugs-Liebe für alles, was Forst und Jagd-Wesen betrifft, flößte ihm den Wunsch ein, von Seiner Majestät als Oberjägermeister in diesen neuen Provinzen angestellt und mit allen dem beauftragt zu seyn, was die Oberaufsicht über Forstöconomie und Jagdordnung unter Finanz- und Polizey-Rücksicht erfordert. Der Altgraf darf sich schmeicheln, durch eigene Erfahrung alle theoretischen und praktischen Kenntnisse vollständig zu besitzen, welche zu diesem Beruf nötig sind. Er ist innigst überzeugt, Seiner Majestät nützliche Dienste in einem der wichtigsten Zweige der Staatseinkünfte dieser Länder leisten zu können, und mit dem größten Vergnügen würde er sich einem Geschäfte widmen, welches seinem Hange zum ländlichen Leben und allen seinen Neigungen einzig und vollständig entspricht."
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Doch schon bald darauf rückten für Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck die Erhebung in den Fürstenstand (1816) und das Ringen um die Anerkennung als Standesherr gemäß der Bundesakte Artikel XIV in den Vordergrund. Die Weigerung Friedrich Wilhelms III., ihm abgesehen von einer Virilstimme im ersten Stand des Provinziallandtags (1826) auch die Standesherrschaft zuzusprechen, sowie der politische Gegensatz in der Frage des Rheinischen Rechts und der Einberufung eines gemeinsamen Landtags für Preußen überschatteten sein Verhältnis zu Friedrich Wilhelm III. Fürst Joseph suchte in der Folgezeit vor allem den Kontakt zum Kronprinzen Wilhelm.
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Als die Unruhen der französischen Julirevolution auf Belgien übergriffen und schließlich von Berlin als Gefahr für die politische Stabilität in den preußischen Westprovinzen eingestuft wurden, ernannte Friedrich Wilhelm III. im Herbst 1830 den Kronprinzen zum Generalgouverneur der westlichen Provinzen und stattete ihn als solchen mit einer Reihe außerordentlicher Befugnisse aus. Nachdem Freiherr von Ingersleben, seinerzeit Oberpräsident der Rheinprovinz, eine Kontaktaufnahme zum Kronprinzen befürwortet hatte,
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"Auch wir [Rheinländer, H.-W. L.] erhielten die Zusicherung aller Rechte, die wir unter der französischen Regierung besaßen, und am 22ten Mai 1815 versprachen Seine Majestät, der König, dem preußischen Staate eine repräsentative Verfassung. Es schien zu jener Zeit in allen Cabinetten die klare Ansicht zu herrschen, daß das kräftigste Mittel, um die Staaten gegen neue Erschütterungen zu schützen, in zeitgemäßer Concession zu suchen sey. Der Augenblick dazu war günstig; die Völker würden sich mit allem begnügt haben, und während der bereits verflossenen 15 Friedensjahren hätten diese neuen Institutionen die Zeit gehabt, sich auszubilden und zu befestigen. Diejenigen also, welche die Fürsten beredet haben, die gegebenen Versicherungen nicht zu erfüllen oder (wie in Frankreich) die bereits erfüllten in ihrem Geiste zu verfälschen, haben eine schwere Verantwortung übernommen."
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Die Antwort des Kronprinzen war zunächst sehr zurückhaltend – "Wie ich keineswegs die Mitteilung Ihrer Ansichten über die Verhältnisse der Provinz von Ihnen verlangte [...]"
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"Mein aufrichtiger Wunsch wäre es gewesen, Euer Königlichen Hoheit mündlich das Bedauern ausdrücken zu können, welches ich bei der Nachricht höchstdero Abreise empfunden habe; ein hartnäckiger Katharr erlaubt mir aber nicht, den Weg von hier nach Cöln zu machen."
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Der persönliche Kontakt zum Kronprinzen blieb weiterhin bestehen; nunmehr als König Friedrich Wilhelm IV. sprach er Fürst Joseph 1845 sein Beileid über den Tod seiner Frau Constance aus.
Anmerkungen
Empfohlene Zitierweise
Hans-Werner Langbrandtner, Kontakt zum preußischen Königshaus, aus: Martin Otto Braun, Elisabeth Schläwe, Florian Schönfuß (Hg.), Netzbiographie – Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), in: mapublishing, 2014, Seitentitel: Königshaus (Datum des letzten Besuchs).