"Quel titre font-il que j'y prenne?" Die Entscheidung gegen die Emigration im Jahr 1794 und ihre langfristigen Folgen

Martin Otto Braun

<1>

Die französische Herrschaft über das Rheinland begann mit dem Einmarsch der Revolutionstruppen im Jahr 1794. Da die langfristigen Folgen dieser höchst angespannten Situation für den ansässigen Adel nicht abschätzbar waren, fielen dessen Reaktionen unterschiedlich aus. [1] Beispielhaft lassen sich die verschiedenen Reaktionsweisen am Verhalten Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dycks und seiner ersten Ehefrau, der Gräfin Marie Therese von Hatzfeld (1776–1838), beobachten. Joseph hatte Marie Therese erst kurz vor dem Einmarsch der Franzosen im Jahr 1792 geehelicht. Während die junge Marie Therese wohl auch unter dem Einfluss ihrer Mutter die Flucht ergriff, – sie floh zunächst zu Verwandten ins rechtsrheinische Herten und sollte später an den Kaiserhof nach Wien gelangen [2] – entschied sich der mit Frankreich und den Franzosen wohlvertraute Joseph für das "Bleiben".

<2>

Sein durchaus wagemutiges Verweilen sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch der junge Altgraf angesichts dieser weitreichenden Entscheidung Phasen großer Verunsicherung durchlebte, musste er doch zwischenzeitlich empfindliche finanzielle Verluste durch die Sequestrierung seiner Ländereien erdulden sowie auf seine vormaligen Privilegien und Adelstitel verzichten. [3] Stattdessen war er nun zum einfachen "Citoyen Joseph Salm" geworden.

<3>

Beim Einfinden in diese neue Rolle halfen ihm sicherlich auch seine guten Beziehungen zu den neuen Machthabern im Rheinland. So hatte er bereits 1794 direkten Kontakt zu den Generälen Bernadotte, Contade, Coland, Kleber und Lefebvre. [4] Wie dienlich ihm beim "Durchstehen" prekärer Phasen jedoch auch seine adelsinternen Netzwerke noch waren, zeigen seine zum Teil in enger Abstimmung mit seinen entfernteren Verwandten der Linien Salm-Reifferscheidt-Krautheim und Salm-Reifferscheidt-Raitz vorangetriebenen Verhandlungen um eine Entschädigung für verlorene Güter. Joseph fungierte hier vor allem als Mittler zur französischen Regierung. [5] Hierfür spricht ebenso ein Dokument aus seiner Feder an einen anderen aus dem Rheinland stammenden Adligen, den bayerischen Staatsmann Johann Heinrich von Schenk (1748–1813).

<4>

Im Schreiben an von Schenk, das aus Paris abgesandt worden war und auf den fünften November 1801 datiert, stand die zu diesem Zeitpunkt noch immer schwelende Frage nach der Entschädigung für den Verlust seiner Güter im Vordergrund. [6] Joseph erhoffte sich eine baldige Regelung dieser Frage und zeigte sich, wie in folgender Äußerung deutlich wird, entschlossen, seinem Glück auf die Sprünge zu helfen:

<5>

"Dans ce moment où selon toutes les apparences, nous touchons au dénouement de la longue intrigue qui tient notre éxistence en suspend, je crois ne devoir négliger aucun des moyens que la prudence et la nécéssité suggeront." [7]

<6>

Aus demselben Grund hatte er bereits Kontakt mit der französischen Regierung bzw. Außenminister Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord (1754–1838) aufgenommen [8] und eine zumindest zum Teil für ihn erfreuliche Nachricht erhalten:

<7>

"Je suis assuré de la conservation de mes biens fonds sur la rive gauche du Rhin, où j'ai acquis les droits de citoyen français; je puis donc, sans crainte, poursuivre mes réclamations en indemnité: Quant à la marche à suivre j'ai voulu connaitre l'opinion du Gouvernement, et le Ministre des rélations extérieures m'a dit que, bien que ma position fut différente de celle des autres intéressé, je ne devais pas moins suivre la marche générale, et envoyer un mémoire, bien détaillé à Ratisbonne. Je lui fis observer, que peut-être mes réclamations seraient recues moins favorablement, va que ma qualité de citoyen français n'était pas infiniment recommandable à Ratisbonne: il ne repondit que cette qualité me voudrait la protection de la France, et que je n'avais qu'à lui remettre mon mémoire; […]." [9]

<8>

Wie diese Passage zu erkennen gibt, war sich Joseph durchaus der Schwierigkeiten bewusst, die seine französische Staatsbürgerschaft bei den Verhandlungen auf dem Immmerwährenden Reichstag in Regensburg mit sich bringen konnte. Wohl gerade aus diesem Grund wollte er sich bei der Abfassung des erwähnten "mémoires" keinerlei Fehler erlauben. Dass er sich gegen Ende des Jahres 1801 ausgerechnet an den "Bayern" von Schenk wandte, ist hinsichtlich des Zeitpunktes wohl kein Zufall, hatte Bayern doch mit Frankreich bereits am 24. August 1801 den Vertrag von Paris unterzeichnet, der auch die Entschädigungsfrage regelte. Joseph konnte also darauf hoffen, bei von Schenk Auskünfte zu erhalten, die sich in der Praxis bereits bewährt hatten. Hilfesuchend schrieb er daher an von Schenk:

<9>

"Je suis embarassé maintenant de la redaction de ce mémoire: Je ne connais point la forme usitée, ni la degré et étendu que je dois lui donner. Le ministre m'a bien dit que ce devait être un mémoire à plaider; il foudra donc appuyer chaque point de tout les documents nécéssaires, mais font-il le rediger en Allemand, font-il l'adresser à la diète? Voila ce qui j'ignore. Quel titre font-il que j'y prenne? En un mot Monsieur, vos avis me sont plus nécessaires que jamais, et si vos occupations vous permettent de consacrer quelque loisirs à repondre à mes questions, vous m'obligerez sensiblement en me donnant de vos nouvelles. [...] pour le cas presser, je vous indiquerai mon adresse directe." [10]

<10>

Seine Bemühungen um den Besitzerhalt seiner Güter bzw. eine angemessene Entschädigung sollten mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 letztlich von Erfolg gekrönt sein. Überaus hilfreich war ihm dabei ein weitgespanntes gesellschaftliches Netzwerk, das er virtuos zu seinen Zwecken einsetzte. Die von der französischen Regierung gewährte "Frankfurter Rente" war zumindest finanziell ein Gewinn für Joseph. [11] Ebenso muss jedoch vermerkt werden, dass sich gerade aufgrund dieses Erfolgs Teile seiner weiteren Verwandtschaft, die zuvor noch im Verein mit ihm gehandelt hatten, gegen ihn wandten. Sie beanspruchten beim Ringen um das eigene "Obenbleiben" nun ihrerseits einen "Teil des Kuchens" für sich. [12]

<11>

Dieser Umstand macht im Zusammenspiel mit Josephs erster Ehe und dem Brief an von Schenk deutlich, dass der Entscheidungsprozess Josephs für ein Leben als (insgeheim durchaus standesbewusster) "Citoyen" letztlich nicht auf das Jahr 1794 begrenzt blieb. Vielmehr erforderte diese Strategie – auch auf Kosten familiärer Bindungen – jahrelange Bestätigungen, deren Folgen noch in der preußischen Zeit mit allen notwendigen Mitteln der Vorsicht zu meistern waren. Gewinn- und Verlusterfahrungen gingen somit nicht nur in materieller Hinsicht oftmals Hand in Hand.
 

Anmerkungen

[1] Siehe insbesondere Christof Dipper: Der rheinische Adel zwischen Revolution und Restauration, in: Helmut Feigl / Willibald Rosner (Hg.): Adel im Wandel. Vorträge und Diskussionen des elften Symposions des Niederösterreichischen Instituts für Landeskunde, Horn 2.-5. Juli 1990, 91-116, hier: 94f. Dipper verweist darauf, dass sich 1794 längst keine "kollektive Abwanderung" des rheinischen Adels ergab.

[2] Vgl. Margit Sachse: Als in Dyck Kakteen blühten… Leben und Werk des Dycker Schlossherrn Joseph Altgraf und Fürst zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773–1861), Pulheim 2005, 110.

[3] Siehe Margit Sachse: Als in Dyck Kakteen blühten (wie Anm. 2), 71f.

[4] Vgl. Jakob Bremer: Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck der Grafen jetzigen Fürsten zu Salm-Reifferscheidt, Grevenbroich 1959, 192.

[5] Siehe hierzu Heinrich Helmut Dunkhase: Das Fürstentum Krautheim. Eine Staatsgründung um Jagst und Tauber 1802 bis 1806 (1839), Phil. Diss. Würzburg 1967, 21ff.

[6] Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck an Johann Heinrich von Schenk, Paris, 5. November 1801. In: BSB München, Schenkiana I.6.

[7] Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck an Johann Heinrich von Schenk, Paris, 5. November 1801. In: BSB München, Schenkiana I.6, fol. 1.

[8] Siehe zum Kontakt mit Talleyrand auch Sachse: Als in Dyck Kakteen blühten (wie Anm. 2), 78f.

[9] Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck an Johann Heinrich von Schenk, Paris, 5. November 1801. In: BSB München, Schenkiana I.6, fol. 1-2.

[10] Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck an Johann Heinrich von Schenk, Paris, 5. November 1801. In: BSB München, Schenkiana I.6, fol. 2-3.

[11] Vgl. Dunkhase: Fürstentum Krautheim (wie Anm. 5), 39f.

[12] Vgl. zu den erhobenen Ansprüchen der Linie Salm-Reifferscheidt-Krautheim Bremer: Herrschaft Dyck (wie Anm. 4), 191. Siehe zum getrennten Vorgehen außerdem Sachse: Als in Dyck Kakteen blühten (wie Anm. 2), 79f.

Empfohlene Zitierweise
Martin Otto Braun, "Quel titre font-il que j'y prenne?". Die Entscheidung gegen die Emigration im Jahr 1794 und ihre langfristigen Folgen, aus: Martin Otto Braun, Elisabeth Schläwe, Florian Schönfuß (Hg.), Netzbiographie – Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), in: mapublishing, 2014, Seitentitel: Emigration (Datum des letzten Besuchs).