Maire von Bedburdyck und Hemmerden (1811–1814)
Florian Schönfuß
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In den letzten drei Jahren der französischen Herrschaft im Rheinland bekleidete Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck das Amt eines Maire, also eines Bürgermeisters, in den ehemals zur Reichsherrschaft Dyck gehörenden Dörfern Bedburdyck und Hemmerden. [1] Als Repräsentant der französischen Staatsmacht vor Ort war Salm-Dyck somit für die Vermittlung und Durchsetzung staatlicher Direktiven verantwortlich. Darüber hinaus hatte er bestimmte Gemeindedaten zu erheben bzw. Statistiken zu führen, die im Wesentlichen zur steuerlichen Veranlagung der Einwohner sowie zur Erfassung der örtlichen Wehrpflichtigen (Konskription) herangezogen wurden. Von der Möglichkeit, sich auf eigene Kosten einen Adjoint zu nehmen, machte der vermögende Salm-Dyck mit Blick auf all seine weiteren Aktivitäten und Pflichten steten Gebrauch. [2] Angesichts der Aufgabenfülle des Bürgermeisteramtes wird dessen ungeachtet rasch deutlich, dass er eine beachtliche Menge an Zeit und Arbeitskraft investiert haben muss.
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Dass der Posten des Maire in einer ländlichen Gemeinde grundsätzlich unbesoldet blieb, machte ihn für viele aufgrund ihrer Steuerleistung eigentlich infrage kommende rheinische Notabeln zusätzlich unattraktiv. Die französische Staatsführung hatte im Rheinland Zeit ihres dortigen Bestehens im ländlichen Raum große Schwierigkeiten, dieses Basis-Amt der Verwaltung mit geeigneten Kandidaten zu besetzen, das heißt solchen, die über ein hinreichendes Mindesteinkommen und den nötigen Bildungsstand verfügten. [3]
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Die Beweggründe Salm-Dycks, das Amt des Maire zu übernehmen, wird man wohl nur durch einen Blick in zwei verschiedene Richtungen, nämlich zum einen auf die lokale Bevölkerung, im Übrigen weitgehend seine ehemaligen reichsgräflichen Untertanen, und andererseits auf das herrschende napoleonische Regime selbst erkennen können. Diesem war Salm-Dyck zu Beginn seiner Amtszeit als Maire längst durch verschiedene Ämter, wie etwa als Mitglied der Departementalversammlung, Präsident der den lokalen Friedensrichter wählenden Kantonalversammlung von Elsen, [4] Deputierter des Roerdepartements in der Gesetzgebenden Körperschaft zu Paris, Kanzler der vierten Kohorte der Ehrenlegion sowie Hauptmann der Wolfsjagd mit Amtssitz auf Schloss Brühl verbunden. 1808 hatte er für seine Verdienste von Napoleon den Titel eines Compte d'Empire erhalten und anschließend ein Familienmajorat gestiftet.
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Die Überlieferung des Dycker Archivs zeigt den adligen Maire beim Führen von Bevölkerungsstatistiken und Steuerdaten, [5] bei der Organisation kommunaler Arbeitspflichten, wachend über Flurzwänge und Schädlingsbejagungen anordnend, [6] bei der Verwaltung von Gemeindebesitz und dem Versuch, die lokale Armenfürsorge auf solidere Grundlagen zu stellen. [7] Besondere Mühe bereitete offenbar die Durchsetzung des im Code Civil verankerten Verbots bestimmter Kirchenfeste. Insbesondere althergebrachte Hochzeitsriten, als heidnisch verurteilte Totenwachen und auch allgemein ein zu ausschweifendes Feiern werden in Salm-Dycks bürgermeisterlichen Anordnungen angeprangert und mit Strafandrohungen belegt. [8] Rückschlüsse auf seine Religiosität lassen sich hieraus schwerlich ziehen, denn letztlich hatte Salm-Dyck auch hier im Wesentlichen die Vorgaben höherer Stellen umzusetzen. In gewisser Weise stehen solche Bemühungen um Disziplinierung der lokalen Bevölkerung in ihrer religiösen Festkultur in der aufgeklärten Tradition auch der Dycker Reichsgrafen, wie sie sich beispielsweise bezüglich der Bedburdycker Schützenbruderschaft im Ancien Régime nachweisen lassen.
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So wie etliche seiner rheinischen Standesgenossen, die dem napoleonischen Staat, und zugleich ihren Gemeinden, als Maire dienten, nahm Salm-Dyck eine Mittlerposition zwischen Bevölkerung und Staat ein. Dies galt gerade für die von besonderen Härten und großer Willkür des napoleonischen Militärregimes geprägte Spätphase des Empire. Steigende Steuern und Abgaben, die Enteignung des Gemeindebesitzes und vor allem immer neue Truppenaushebungen lasteten schwer auf der Landbevölkerung. [9] Als Maire mag Salm-Dyck die Interessen seiner Gemeinde zumindest insoweit befördert haben, als er für eine möglichst gerechte Verteilung dieser Lasten sorgen und sich unter Aufbietung seines Einflusses fürbittend bei den höheren Stellen einsetzen konnte. Ob er dies auch tat, ist jedoch nicht überliefert. Grundsätzlich bestand auch für ihn die Möglichkeit, seine Schlüsselposition auf illegalem Wege zugunsten der lokalen Bevölkerung zu nutzen. Viele Maires gerade in den "neufranzösischen" Gebieten traten zum Beispiel durch Fälschungen der Rekrutierungs- und Steuerlisten, durch Fehlinformation von Gendarmen, Zöllnern und Regierungsspitzeln oder ein entsprechendes Auftreten in den Conseils de Recrutement für ihre Gemeinden ein. [10] Damit nahmen sie freilich Risiken auf sich, doch schufen sie sich auch eine eigene Klientel.
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Für Salm-Dyck dürfte der Ertrag jedoch eher in der Traditionswahrung der Vertretung und Patronage "seiner" ehemaligen Untertanen, des "Regierens" im Dycker Land und schließlich in der Befriedigung entsprechender Selbsterfahrungsbedürfnisse gelegen haben. Darüber hinaus wird er als Grundbesitzer und Verpächter vor Ort ebenfalls einen gewissen Nutzen aus dem Amt gezogen haben. Zudem konnte er sich gegenüber dem napoleonischen Staat, dem er weit mehr zu verdanken hatte als die allermeisten seiner rheinischen Amtskollegen, weiter profilieren. Salm-Dycks offensichtliches Talent, seine traditionelle Verbundenheit, seine Fürsprecher- und Herrenrolle gegenüber der lokalen Bevölkerung über die Umbruchsphasen hinweg zu erhalten, dadurch den wechselnden Staatsobrigkeiten auf lokaler Ebene viel eher als "Partner" denn als "Untertan" zu begegnen, tritt hier einmal mehr zum Vorschein. Auch in preußischer Zeit, zum Beispiel über sein Wirken in der Landwehr, sollte ihm genau dies gelingen.
Anmerkungen
[1] Eine Ernennungsurkunde hat sich im Dycker Archiv leider nicht erhalten, demgegenüber allerdings zahlreiche einschlägige Korrespondenzen und nicht zuletzt etliche Erlasse und öffentliche Ankündigungen Salm-Dycks an die örtliche Bevölkerung, die die Grundlage der hiesigen Ausführungen bilden. Vgl. ferner aber auch Margit Sachse: Als in Dyck Kakteen blühten… Leben und Werk des Dycker Schlossherrn Joseph Altgraf und Fürst zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773–1861), Pulheim 2005, 86f.
[2] So taucht in verschiedenen amtlichen Schriftstücken ein gewisser Jean Pierre Claßen in dieser Funktion auf. Vgl. inter alia Archiv Schloss Dyck, Blaue Bände – Band 508, 131.
[3] Überblickend: Michael Rowe: From Reich to State. The Rhineland in the Revolutionary Age (1780 –1830), Cambridge 2003, 99ff.
[4] Ernennung Josephs zu Salm-Reifferscheidt-Dyck zum Präsidenten der Kantonalversammlung in Elsen, Paris, 11. Juni 1803, [eigenhändige Unterschrift Napoleons]. In: Archiv Schloss Dyck, Bestand Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck – Kart. 36/24.
[5] Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck: Statistique de la Mairie de Bedburdyck, o.O., 15. Januar 1808. In: Archiv Schloss Dyck, Bestand Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck – Kart. 30/36.
[6] Vgl. Arrêté du Maire de Bedburdyck et Hemmerden, Schloss Dyck, 28. April 1811. In: Archiv Schloss Dyck, Bestand Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck – Kart. 36/24.
[7] Vgl. den Entwurf eines Schreibens Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dycks an die kaiserliche Domänenverwaltung betreffs Rückerstattung ursprünglich dem kommunalen "Wohltätigkeits Bureau" übertragener Parzellen säkularisierten Kirchenlandes. In: Archiv Schloss Dyck, Bestand Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck – Kart. 36/24.
[8] Vgl. Arrêté du Maire de Bedburdyck et Hemmerden, Schloss Dyck, 29. Dezember 1812. In: Archiv Schloss Dyck, Bestand Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck – Kart. 36/24; sowie Arrêté du Maire de Bedburdyck et Hemmerden, Schloss Dyck, 29. März 1812. In: Archiv Schloss Dyck, Bestand Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck – Kart. 36/24.
[9] Rowe: Reich to State (wie Anm. 3), 217, 221ff.
[10] Vgl. dazu Jost Welten: In dienst voor Napoleons Europees droom. De verstoring van de plattelandssamenleving in Weert, Löwen 2007, 631ff.
Empfohlene Zitierweise
Florian Schönfuß, Maire von Bedburdyck und Hemmerden (1811–1814), aus: Martin Otto Braun, Elisabeth Schläwe, Florian Schönfuß (Hg.), Netzbiographie – Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), in: mapublishing, 2014, Seitentitel: Maire (Datum des letzten Besuchs).