Protektor der St. Sebastianus Schützenbruderschaft zu Bedburdyck
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Exakt am Tage von Napoleons Sturz durch die Alliierten (11. April 1814) ließ Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck folgende Anordnung auf dem Gebiet seiner ehemaligen Reichsherrschaft bekanntmachen:
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"Wir Joseph Alt und Reichsgraf zu Salm Dyck
Da wir gesonnen sind, der bis jetzt bestandenen St. Sebastianus Bruderschaft zu Bedbur [nahe Schloss Dyck, F.S.] ihre alten Glanz und Würden wiederzugeben; und bey Gelegenheit des zukünftigen sonntägigen Festes eine neue Schießruthe zu errichten, und solche durch ein feyerliches Vogelschießen einzuweihen, so haben wir beschlossen, und beschließen, was folgt.
1. Auf den 1ten Vogel einen Preiß von 20 Rtr. festzusetzen, in Zukunft aber einen nach Zeit und Umständen angemessenen Preis in Geld oder Dienstfreiheit [sic!] zu bestimmen.
2. Von allen meinen Halbwinnern und Pächtern, welche noch nicht zu der Bruderschaft gehören, zu verlangen, sich jetzt einschreiben zu lassen.
3. Alle örtliche Beamten und angesehenen Einwohner zu ersuchen, diesem Beispiel nachzueifern.
[…]
Der Alt und Reichsgraf von Salm Dyck, Obrist der Bruderschaft"
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Nach gut zwei Jahrzehnten der französischen Herrschaft am Rhein nannte sich Salm-Dyck in diesem Schriftstück erstmalig wieder mit seinen alten Titeln und Prädikaten. Die im Rheinland zahlreichen Schützengilden waren unter den Franzosen verboten bzw. rein auf ihr Wirken innerhalb der Kirche beschränkt worden. Nun ordnete Salm-Dyck als ehemaliger Landesherr die Wiederbelebung dieser alten Institution an.
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Auch in der reichsunmittelbaren Herrschaft Dyck hatte das Schützenwesen eine lange Tradition. Noch gegen Ende des Ancien Régime hatte die lokale Schützenbruderschaft für die Bewachung von Schloss Dyck, der Residenz ihres Landesherrn, Sorge getragen.
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Josephs insofern traditionelles Engagement für die lokale Schützenbruderschaft ging harmonisch einher mit der Jagdleidenschaft des Altgrafen und späteren Fürsten. Die Schützen führten in aller Regel kurze, gezogene Büchsen, also Jagdwaffen, die sich in prächtigsten Ausführungen auch in der großen Dycker Waffensammlung fanden.
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Der Adressatenkreis der oben zitierten Bekanntmachung wird genauso klar umrissen wie die Bindungen und Abhängigkeiten, die ihn letztlich konstituierten. Salm-Dyck nutzte das Schützenwesen, um sich insbesondere gegenüber seinen ehemaligen Untertanen als Herr und Patron zu inszenieren. Ganz sicher legte der mediatisierte Altgraf ebenfalls viel Wert auf eine entsprechende Wahrnehmung durch den preußischen König, der ihm zwar rein gnadenhalber einen Fürstentitel gewährt hatte, seinem innigen Wunsche nach der Anerkennung als Standesherr allerdings nicht willfahrte. Die Schützen mit ihren "herrschaftlich" reglementierten Uniformen, mit ihren das fürstliche Wappen zeigenden Standarten
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Mit der Landwehr bot die preußische Heeresverfassung nicht nur dem Fürsten Joseph schon bald ein wesentlich interessanteres Repräsentations-, Vernetzungs-, und Selbsterfahrungsinstrument, das sich zudem personell weitgehend auf die gleichen lokalen Bindungen stützte. Trotz einer nach 1815 recht spärlichen Überlieferung scheint es, als habe Salm-Dycks Wirken in der St. Sebastianus Bruderschaft seine Selbstrepräsentation als wehrhafter "Herr und Patron" weiterhin mitgetragen.
Anmerkungen
Empfohlene Zitierweise
Florian Schönfuß, Protektor der St. Sebastianus Schützenbruderschaft zu Bedburdyck, aus: Martin Otto Braun, Elisabeth Schläwe, Florian Schönfuß (Hg.), Netzbiographie – Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), in: mapublishing, 2014, Seitentitel: Schützenbruderschaft (Datum des letzten Besuchs).