Die Einrichtung eines Majorats und die Ernennung zum Comte d'Empire
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Am 24. Februar 1809 wurde die Ernennungsurkunde ausgestellt, in welcher Joseph Salm-Dyck für seine treuen Dienste von Kaiser Napoleon die Errichtung eines Majorats gestattet wurde. Dieses war mit einem Grafentitel (Comte d'Empire) verbunden. In der Urkunde werden die Ämter und Titel aufgeführt, welche seine Verdienste für den französischen Staat belegen:
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"Notre cher et amé Sieur Joseph Francois Marie Antoine Ignace Hubert Salm-Dyck, membre du collège Electorál du Departement de la Roer, débuté au Corps législatif, membre de la légion d'honneur et chevalierde la quatrième Cohorte […], Nous ayant supplié de lui permettre à instituer dans la famille une Majorat au quel serait attaché le titre de Comte de Notre Empire."
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Die Ernennung Salm-Dycks zum Comte d'Empire und das Privileg, ein Majorat einrichten zu dürfen, stehen im Kontext des Aufbaus einer neuen Adelsschicht durch Napoleon. Deren Mitglieder sollten sich durch ihre Verdienste um den französischen Staat auszeichnen.
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Die Einrichtung eines Majorats unterlag einer Reihe von Regeln, welche in den Statuten vom 1. März 1808 präzisiert wurden. Hier wurde zudem eine Rangfolge der Adelstitel festgelegt, wobei die Prinzen (princes) an erster Stelle standen, gefolgt von den Herzögen (ducs), den Grafen (comtes), den Baronen (barons) und den Rittern (chevaliers). Salm-Dyck hatte außer dem Titel eines Grafen auch den Rittertitel erhalten und gehörte damit zu der privilegierten Gruppe von nur wenigen Angehörigen der Noblesse d'Empire, die gleich zwei Adelstitel führen durften.
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Ein Majorat konnte nur aus Grund- und Immobilienbesitz gebildet werden, welcher nicht mit Hypotheken belastet war. Auch Staatsrenten oder Aktien der Banque de France, wenn diese durch Hypotheken immobilisiert waren, kamen als Majoratsgüter in Frage. Die Majoratsgüter mussten bei den Herzögen einen jährlichen Ertrag von mindestens 20.000 Francs erbringen, bei den Grafen 10.000 Francs und bei den Baronen 5.000 Francs. Der Ritterstand war auch ohne die Errichtung eines Majorats vererbbar. Der Siegelrat der Titel (Conseil du Sceau des Titres) war für die Stiftung der Majorate und die Prüfung der Anträge zuständig. Vorsitzender des Siegelrats der Titel war Erzkanzler (Archichancelier) Cambacérès, der selbst den Titel eines Herzogs von Parma führte.
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Da sich Joseph Salm-Dyck nicht nur um die französische Verwaltung verdient gemacht hatte, sondern auch über ein großes Vermögen verfügte, erfüllte er alle Vorgaben. Sein Antrag auf Einrichtung eines Majorates wurde positiv beschieden. Das Majorat konstituierte sich schließlich aus den folgenden Gütern: Schloss Dyck samt zugehörigen Gebäuden und Gärten im Umfang von 8 Hektar Land, dem Burghof mit 33,66 Hektar, dem Gasthof mit 25,41 Hektar, dem Buschhof mit 33,66 Hektar, dem St. Nikolaushof mit 120 Hektar und dem Weinhaus mit 33,33 Hektar. Alles zusammen warf einen Reinertrag von jährlich 17.488,74 Francs ab.
Anmerkungen
Empfohlene Zitierweise
Mara Keferstein, Die Einrichtung eines Majorats und die Ernennung zum Comte d'Empire, aus: Martin Otto Braun, Elisabeth Schläwe, Florian Schönfuß (Hg.), Netzbiographie – Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), in: mapublishing, 2014, Seitentitel: Majorat (Datum des letzten Besuchs).