Die Einrichtung eines Majorats und die Ernennung zum Comte d'Empire

Mara Keferstein

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Am 24. Februar 1809 wurde die Ernennungsurkunde ausgestellt, in welcher Joseph Salm-Dyck für seine treuen Dienste von Kaiser Napoleon die Errichtung eines Majorats gestattet wurde. Dieses war mit einem Grafentitel (Comte d'Empire) verbunden. In der Urkunde werden die Ämter und Titel aufgeführt, welche seine Verdienste für den französischen Staat belegen:

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"Notre cher et amé Sieur Joseph Francois Marie Antoine Ignace Hubert Salm-Dyck, membre du collège Electorál du Departement de la Roer, débuté au Corps législatif, membre de la légion d'honneur et chevalierde la quatrième Cohorte […], Nous ayant supplié de lui permettre à instituer dans la famille une Majorat au quel serait attaché le titre de Comte de Notre Empire." [1]

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Die Ernennung Salm-Dycks zum Comte d'Empire und das Privileg, ein Majorat einrichten zu dürfen, stehen im Kontext des Aufbaus einer neuen Adelsschicht durch Napoleon. Deren Mitglieder sollten sich durch ihre Verdienste um den französischen Staat auszeichnen. [2] Im Zuge der Französischen Revolution war der Adel abgeschafft worden. Die Aufhebung der feudalen Rechte hatte man im Code Civil verankert. Doch Napoleon suchte nach Möglichkeiten, seine Herrschaft zu festigen. Er beschloss daher, einen neuen Adel zu begründen, welcher von ihm persönlich ernannt werden und vollends von ihm abhängen sollte. Neben den Verdiensten um das französische Empire spielten für die Erlangung eines solchen Adelstitels vor allem politischer Einfluss und Vermögen eine wichtige Rolle. Die Organisation des neuen Adels wurde in verschiedenen Statuten festgeschrieben. Bei der Begründung der "Noblesse d'Empire" wurde zunächst der Ansatz verfolgt, dass sich der neue Adel nicht durch Vorrechte vom Volk abheben sollte, wie dies beim Adel des Ancien Régime der Fall gewesen war. [3] Doch das Privileg eines besonderen Schutzes des adligen Eigentums durch die Errichtung von Majoraten wurde wieder eingeführt. Napoleon beabsichtigte mit dieser Maßnahme, das Vermögen seines neu begründeten Adels zu schützen und diesem somit eine größere Stabilität zu verleihen.

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Die Einrichtung eines Majorats unterlag einer Reihe von Regeln, welche in den Statuten vom 1. März 1808 präzisiert wurden. Hier wurde zudem eine Rangfolge der Adelstitel festgelegt, wobei die Prinzen (princes) an erster Stelle standen, gefolgt von den Herzögen (ducs), den Grafen (comtes), den Baronen (barons) und den Rittern (chevaliers). Salm-Dyck hatte außer dem Titel eines Grafen auch den Rittertitel erhalten und gehörte damit zu der privilegierten Gruppe von nur wenigen Angehörigen der Noblesse d'Empire, die gleich zwei Adelstitel führen durften. [4] Zum Führen der Titel war ein Vermögensnachweis notwendig. Die Prinzen und Herzöge mussten über ein Vermögen von mindestens 200.000 Francs verfügen, die Grafen über 30.000 Francs, die Barone über 15.000 Francs und die Ritter über 3.000 Francs. Diese Titel blieben auf die Person des Titulars beschränkt. Wenn man jedoch in der Lage war und die Genehmigung Napoleons erhielt, ein Majorat einzurichten, konnten diese Titel auch an die Nachkommen vererbt werden.

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Ein Majorat konnte nur aus Grund- und Immobilienbesitz gebildet werden, welcher nicht mit Hypotheken belastet war. Auch Staatsrenten oder Aktien der Banque de France, wenn diese durch Hypotheken immobilisiert waren, kamen als Majoratsgüter in Frage. Die Majoratsgüter mussten bei den Herzögen einen jährlichen Ertrag von mindestens 20.000 Francs erbringen, bei den Grafen 10.000 Francs und bei den Baronen 5.000 Francs. Der Ritterstand war auch ohne die Errichtung eines Majorats vererbbar. Der Siegelrat der Titel (Conseil du Sceau des Titres) war für die Stiftung der Majorate und die Prüfung der Anträge zuständig. Vorsitzender des Siegelrats der Titel war Erzkanzler (Archichancelier) Cambacérès, der selbst den Titel eines Herzogs von Parma führte. [5]

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Da sich Joseph Salm-Dyck nicht nur um die französische Verwaltung verdient gemacht hatte, sondern auch über ein großes Vermögen verfügte, erfüllte er alle Vorgaben. Sein Antrag auf Einrichtung eines Majorates wurde positiv beschieden. Das Majorat konstituierte sich schließlich aus den folgenden Gütern: Schloss Dyck samt zugehörigen Gebäuden und Gärten im Umfang von 8 Hektar Land, dem Burghof mit 33,66 Hektar, dem Gasthof mit 25,41 Hektar, dem Buschhof mit 33,66 Hektar, dem St. Nikolaushof mit 120 Hektar und dem Weinhaus mit 33,33 Hektar. Alles zusammen warf einen Reinertrag von jährlich 17.488,74 Francs ab. [6] Das Majorat durfte Salm-Dyck an seine direkten, legitimen, natürlichen oder auch adoptierten männlichen Nachkommen nach der Regel des Erstgeborenenrechts vererben. Zudem erhielt Salm-Dyck ein neues Wappen, das die alten Familienembleme Salm, Rauten, Herzschild und Turnierkragen um neue Symbole ergänzte, unter anderem Löwen und silberne Biletten. [7] Mit der Ernennung zum Comte d'Empire war Salm-Dyck der Aufstieg in die napoleonische Noblesse d'Empire gelungen. Er hatte einen Gutteil seines einstigen Status zurückerlangt.
 

Anmerkungen

[1] Napoleon Bonaparte: Decret: Comte de l'Empire et Majorat, Paris, 24. Februar 1809. In: Archiv Schloss Dyck, Blaue Bände – Band 506, 273.

[2] Mara Keferstein: Der Aufstieg von Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck in Napoleons Adel. Die Einrichtung eines Majorats und die Ernennung zum Comte d'Empire, in: Kreisheimatbund Neuss e.V. (Hg.): Jahrbuch für den Rhein-Kreis Neuss 2011, Neuss 2010, 36ff.

[3] Jean Tulard: Napoléon et la noblesse d'Empire. Avec la liste complète des membres de la noblesse imperial (1808–1815), Paris 1979, 9ff.

[4] Jérôme Zieseniss: Art. "Noblesse d'Empire", in: Jean Tulard (Hg.): Dictionnaire Napoléon, Bd. 2, Paris 2001, 1244ff.

[5] Helmut Berding: Napoleonische Herrschafts- und Gesellschaftspolitik im Königreich Westfalen 1807–1813, Göttingen 1973, 60ff.

[6] Napoleon Bonaparte: Decret: Comte de l'Empire et Majorat, Paris, 24. Februar 1809. In: Archiv Schloss Dyck, Blaue Bände – Band 506, 273ff.

[7] Napoleon Bonaparte: Decret: Comte de l'Empire et Majorat, Paris, 24. Februar 1809. In: Archiv Schloss Dyck, Blaue Bände – Band 506, 273ff.

Empfohlene Zitierweise
Mara Keferstein, Die Einrichtung eines Majorats und die Ernennung zum Comte d'Empire, aus: Martin Otto Braun, Elisabeth Schläwe, Florian Schönfuß (Hg.), Netzbiographie – Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), in: mapublishing, 2014, Seitentitel: Majorat (Datum des letzten Besuchs).